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   BFH, 26.11.2004 - VIII B 77/03   

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https://dejure.org/2004,13994
BFH, 26.11.2004 - VIII B 77/03 (https://dejure.org/2004,13994)
BFH, Entscheidung vom 26.11.2004 - VIII B 77/03 (https://dejure.org/2004,13994)
BFH, Entscheidung vom 26. November 2004 - VIII B 77/03 (https://dejure.org/2004,13994)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 110; FGO § 155; ZPO § 85 Abs. 2 § 240
    Verschulden des Prozessbevollmächtigten; Unterbrechung des Insolvenzverfahrens

  • datenbank.nwb.de

    Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten; Unterbrechung des Verfahrens bei vorläufiger Insolvenzverwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BFH, 26.11.2004 - VIII B 77/03
    Die Verschuldenszurechnung ist mit dem Grundgesetz vereinbar (vgl. u.a. Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Beschluss vom 20. April 1982 2 BvL 26/81, BVerfGE 60, 253).
  • BGH, 02.12.1987 - IVb ZB 125/87

    Anfechtbarkeit einer Berufungsrücknahme - Zurechenbarkeit eines anwaltlichen

    Auszug aus BFH, 26.11.2004 - VIII B 77/03
    Das gilt auch für weisungswidriges Verhalten des Prozessbevollmächtigten (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 2. Dezember 1987 IVb ZB 125/87, Versicherungsrecht --VersR-- 1988, 526) und nach herrschender Meinung für jede Form des Verschuldens (vgl. u.a. Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung, 25. Aufl., § 233 Rz. 13; einschränkend u.a. für vorsätzlich sittenwidrige Schädigung durch den Prozessbevollmächtigten Zöller/Vollkommer, Zivilprozessordnung, 24. Aufl., § 85 Rz. 13 mit Streitstand).
  • BFH, 24.06.2003 - I B 30/03

    Prozessvollmacht, Widerruf, Erlöschen

    Auszug aus BFH, 26.11.2004 - VIII B 77/03
    Denn das Insolvenzgericht hat dem Kläger kein allgemeines Verfügungsverbot über sein Vermögen, sondern nur einen Zustimmungsvorbehalt auferlegt (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 24. Juni 2003 I B 30/03, BFH/NV 2003, 1434).
  • BFH, 10.08.1977 - II R 89/77

    Steuerberater - Zustellung des Beschwerdebescheides - Sorgfältige Prüfung der

    Auszug aus BFH, 26.11.2004 - VIII B 77/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist das Verschulden des Vertreters (Prozessbevollmächtigten) dem Vertretenen nicht nur bei verschuldeter Fristversäumung in dessen Steuerverfahren (§ 110 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung --AO 1977--), sondern auch in dessen Klageverfahren zuzurechnen (§ 85 Abs. 2 der Zivilprozessordnung --ZPO-- i.V.m. § 155 FGO; BFH-Urteil vom 10. August 1977 II R 89/77, BFHE 123, 14, BStBl II 1977, 769, und dazu Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 56 FGO Tz. 19).
  • BFH, 08.01.2019 - IX R 8/17

    Gerichtsbescheid - Antrag auf mündliche Verhandlung - Wiedereinsetzung

    c) Das Verschulden seiner Prozessbevollmächtigten --selbst weisungswidriges Verhalten (vgl. BFH-Beschluss vom 26. November 2004 VIII B 77/03, BFH/NV 2005, 331)-- muss sich der Kläger wie eigenes Verschulden zurechnen lassen (vgl. § 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO).
  • FG Nürnberg, 10.09.2009 - 6 K 461/08

    Widerlegung der Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO: durch Poststempel

    Dies ist ein allgemeiner Grundsatz, der das gesamte Verfahrens- und Prozessrecht beherrscht (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 26.11.2004 VIII B 77/03, BFH/NV 2005, 331).
  • BFH, 30.06.2006 - IX B 11/06

    Wirksame Rücknahme einer Nichtzulassungsbeschwerde durch Bevollmächtigten

    Dies gilt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung selbst dann, wenn --wie im Streitfall vorgetragen-- der Berater im Innenverhältnis zur Abgabe einer solchen Rücknahmeerklärung nicht befugt ist (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. Dezember 1987 IV B ZB 125/97, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 1988, 496, sowie allgemein zur Zurechnung schuldhaften Verhaltens eines Prozessvertreters trotz weisungswidriger Handlungen BFH-Beschluss vom 26. November 2004 VIII B 77/03, BFH/NV 2005, 331).
  • BFH, 20.12.2006 - III B 181/05

    Zurechnung des Verschuldens eines Prozessbevollmächtigten

    Der Beteiligte muss sich das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten wie eigenes Verschulden zurechnen lassen (§ 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 der Zivilprozessordnung; BFH-Beschluss vom 26. November 2004 VIII B 77/03, BFH/NV 2005, 331, m.w.N.).
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